Kirchgemeindeversammlung (Budget)
Kirchgemeindehaus
01. Dezember 2024
10.45 Uhr
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Greifensee, die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Nichtstimmberechtigte sind herzlich eingeladen, den Verhandlungen beizuwohnen.
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich einzureichen an: Evang. reformierte Kirchgemeinde Greifensee, Kirchenpflege, Im Städtli 2, 8606 Greifensee.
Aktenauflage: Die Akten liegen ab 1. November 2024 im Sekretariat der Kirchgemeinde auf oder können unter www.ref-greifensee.ch eingesehen werden.
Im Anschluss an die Versammlung lädt die Kirchenpflege zu einem Imbiss ein.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Greifensee
Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee»